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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: September 2026 · Mike Arnold, Gastronomie-Beratung

1.Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Beratungsleistungen, die Mike Arnold ("Berater") im Bereich Gastronomie-Beratung gegenüber seinen Auftraggebern ("Kunde") erbringt, insbesondere für die Leistungen Erstgespräch, Blind Check, Betriebsanalyse, Umsetzungsbegleitung und Kurz-Sparring. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Berater stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2.Vertragsschluss und Leistungsumfang

Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Erklärung von Berater und Kunde zustande, üblicherweise nach einem kostenfreien Erstgespräch. Der genaue Leistungsumfang (z. B. Blind Check, Analyse, Umsetzungsbegleitung) wird vor Beginn der jeweiligen Leistung zwischen den Parteien festgelegt.

3.Vergütung

Blind Check und Betriebsanalyse werden als Festpreis abgerechnet, unabhängig vom Ergebnis der jeweiligen Leistung. Für die anschließende Umsetzungsbegleitung wählt der Kunde zwischen einem festen Honorar oder einem geringen Fixum zzgl. Erfolgsbeteiligung an nachgewiesenen Einsparungen bzw. Mehrerträgen. Die konkrete Ausgestaltung – insbesondere Höhe, Bemessungsgrundlage und Zeitraum der Erfolgsbeteiligung – wird in einem gesonderten Nachtrag schriftlich zwischen den Parteien vereinbart, bevor die entsprechende Leistung beginnt.

4.Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286 ff. BGB).

5.Terminabsage und Stornierung

Vereinbarte Termine (insbesondere Blind Check und Analyse-Termine) können bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des vereinbarten Preises der jeweiligen Leistung fällig, sofern der Termin nicht anderweitig genutzt werden kann.

6.Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt dem Berater die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge (z. B. betriebswirtschaftliche Auswertungen, Zutritt zum Betrieb) rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Verzögerungen, die auf einer Verletzung dieser Mitwirkungspflichten beruhen, gehen nicht zulasten des Beraters.

7.Haftung

Der Berater haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen haftet der Berater nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

Die Beratungsleistungen basieren auf der fachlichen Einschätzung des Beraters aus seiner praktischen Erfahrung. Eine Garantie für den wirtschaftlichen Erfolg einzelner Maßnahmen wird nicht übernommen; die Umsetzung und deren Ergebnis liegen im unternehmerischen Verantwortungsbereich des Kunden.

8.Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.

9.Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Hannover.

10.Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Hinweis: Diese AGB dienen als solides Grundgerüst, ersetzen aber keine individuelle rechtliche Prüfung. Insbesondere die Ausgestaltung der Erfolgsbeteiligung (Punkt 3) sollte vor dem ersten Vertragsabschluss von einem Rechtsanwalt oder Steuerberater geprüft werden.